AGB

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Anerkennung der Lieferungs- und Verkaufsbedingungen:

Für alle Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2. Angebot:

Alle Angebote sind unverbindlich.

3. Preise:

Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ggf. Bankspesen und Zollgebühren. Aufträge, für die feste Preise nicht ausdrücklich vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen berechnet.

4. Verpackung:

Die Verpackung geht zu Lasten des Bestellers.

5. Lieferung und Versand:

Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt auch mangels besonderer Vereinbarung bei der Lieferung durch werkseigene Fahrzeuge. Im Übrigen ist mangels besonderer Versandvorschriften dem Lieferer die Wahl des Transportmittels überlassen, ohne dass der Empfänger hieraus irgendwelche Rechte herleiten kann. Für die Berechnung der Versandkosten sind die beim Versand festgestellten Gewichte, Stückzahlen und Größen (Sperrgut) maßgebend.

6. Lieferzeit:

Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Eine Inverzugsetzung ist ausgeschlossen.

7. Mängelrügen:

Mängelrügen aller Art sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich geltend zu machen. Bei fristgerecht erhobenen und berechtigten Mängeln entsteht für den Lieferer die Verpflichtung zu kostenloser Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, jedoch unter Ausschluss aller darüber hinausgehenden Ansprüche. Beachten Sie auch bitte die Kondition Nr. 11 Produkthaftung und Nr. 12 Produkthaftpflichtversicherung.

8. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung Eigentum des Lieferers (Vorbehaltsware). Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach der Einlösung als Bezahlung. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets im Auftrag des Lieferers, ohne dass für ihn Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Lieferers durch Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Lieferer nicht gehörenden Sachen, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Lieferer übergeht.

Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Darüber hinaus- gehende Verfügungen, wie Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Pfändung der Vorbehaltsware ist dem Lieferer unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) zu melden.

Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so tritt er bereits jetzt die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen an den Lieferer ab. Der Kunde ist so lange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis dies aufgrund eines Zahlungsverzuges oder eines Vermögensverfalls durch den Lieferer untersagt wird. In diesem Fall hat. der Schuldner dem Lieferer auf Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Übersteigt der Wert des dem Lieferer zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes die Gesamtforderung des Lieferers um mehr als 10%, so ist er auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzuges oder des Vermögensverfalls ist der Lieferer berechtigt, sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Befristete Forderungen werden dann sofort fällig.

Hereingegebene Wechsel sind unabhängig von ihrer Fälligkeit Zug um Zug gegen Bargeldzahlung einzulösen. Hat der Lieferer zu Unrecht einen Vermögensverfall festgestellt und Aushändigung der Vorbehaltsware verlangt, so ist er schadensersatz- pflichtig. Die Erfüllung der laufenden Kaufverträge kann von Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig gemacht werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist Solingen.

10. Umtausch nur nach vorheriger Vereinbarung:

Rücksendungen haben FREI HAUS zu erfolgen. Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen. Beim Umtausch wird in der Gutschrift je nach Artikel 10% vom Warenwert gekürzt, um die Kosten für anfallende Kontroll-, Putz-, Verpackungs-, Buchungs- und Verwaltungsarbeiten zu decken. Der Rück-sendung ist eine Rechnungskopie beizufügen, sonst erfolgt keine Gutschrift.

11. Produkthaftung:

Unsere Produkthaftung ist beschränkt auf den Wert des gelieferten und beanstandeten Einzelteiles. Für dieses Einzelteil leisten wir Ersatz. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Unsere Angaben über Bruchlasten sowie jegliche andere Eigenschaften sind nach bestem Wissen, jedoch ohne jede Haftung.

12. Produkthaftpflichtversicherung:

Diese umfasst nicht Lieferungen nach den USA und Kanada, daher sind Lieferungen in diese Länder untersagt, falls Sie nicht unser schriftliches Einverständnis vorliegen haben.

13. Sonderfertigungen:

Die in unserem Katalog gezeigten Artikel gehören zu unserem Standardprogramm. Für Sonderfertigungen benötigen wir Zeichnungen mit präzisen Maßangaben. Sollen Artikel aus unserem Standardprogramm geändert werden, dann foto- kopieren Sie bitte die Abbildung im Katalog und tragen die Maße an den entsprechenden Positionen ein. Die anfallenden Mehrkosten werden berechnet.

14. Lieferung:

Ab Fabrik, bei Berechnung der Kosten für Versicherung, Verpackung und Fracht.

15. Zahlung:

Wir liefern gegen Vorauszahlung. Bei Sonderanfertigungen wollen Sie uns bitte 50 % der voraussichtlichen Kosten vorab bezahlen.

Überweisen Sie uns bitte den Betrag auf unser Konto:

Stadtsparkasse Solingen

IBAN: DE 97 3425 0000 0000 5311 03

SWIFT/BIC: SOLSDD33XXX

oder

Postbank Essen

IBAN: DE 84 3601 0043 0039 6874 35

SWIFT/BIC: PBNKDEFFXXX

Bei Abholung akzeptieren wir Barzahlung. Bitte beachten Sie, dass wir bei Abholung keine Kartenzahlung anbieten. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

16. Wir behalten uns Preisänderungen und Änderungen im Sinne eines technischen Fortschrittes vor, wie auch Änderungen in der Formgebung unserer Erzeugnisse.